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Kirchenasyl -
Ein praktischer Wegweiser für Gemeinden

(Quelle:HANDBUCH DER ASYLARBEIT, ein Vernetzungs-Handbuch für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren, Herausgeber: Dankwart und Angelika von Loeper, VON LOEPER LITERATURVERLAG)

von Jürgen Quandt

was ist Kirchenasyl?

Fragen zur Entscheidung

Fragen zum Ziel des Kirchenasyls

organisatorische Fragen

Konsequenzen

Die folgenden Ausführungen basieren auf einer Orientierungshilfe, die von katholischen und evangelischen Christen in Nordrhein-Westfalen im Mai I99I erarbeitet worden ist. Sie ist für diesen Beitrag überarbeitet und durch Erfahrungen des Arbeitskreises „Asyl in der Kirche“ (Berlin) ergänzt worden.

In fast allen Gemeinden leben ausländische Flüchtlinge, gelegentlich unbemerkt oder schlecht gelitten, vielfach aber in guter Nachbarschaft mit den Gemeindemitgliedern. In nicht wenigen Gemeinden gibt es Asylarbeitskräfte, die Kontakt zu den Flüchtlingen gefunden haben, sie unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Gemeinden organisieren Flüchtlingscafés, Sprachkurse, Schularbeitshilfen, Rechts- und Sozialhilfeberatung, übernehmen Patenschaften, machen Besuche in Flüchtlingsheimen. Meist sind von den Kirchenkreisen Ansprechpartnerinnen und -partner für die Arbeit mit Flüchtlingen und Ausländern benannt worden, und/oder hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, zumeist durch Caritas und Diakonie, beauftragt, die Flüchtlinge zu beraten und zu betreuen. Auch andere Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte und Initiativen haben es sich (ganz oder teilweise) zur Aufgabe gemacht, ausländischen Flüchtlingen beizustehen.

In Gemeinden, in denen einzelne Mitglieder oder Arbeitskräfte die Flüchtlinge unterstützen, ist hinreichend bekannt, wie schwierig diese Aufgabe oft ist. Nicht selten sind Auseinandersetzungen mit den Behörden nötig, um den Flüchtlingen zu ihrem Recht zu verhelfen, eine vernünftige Unterkunft zu bekommen, ausreichende Sozialhilfe oder Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten, für die Kinder Schul- und Aushildungsplätze zu bekommen.
Oft müssen sich die Unterstützerinnen und Unterstützer aber mit einer Situation auseinandersetzen, mit der viele Flüchtlinge im Laufe ihres Aufenthaltes bei uns konfrontiert werden: der Aufforderung, die Bundesrepublik zu verlassen. Unser grundgesetzlich verbürgtes Asylrecht ist durch Verwaltungsentscheidungen und Rechtsprechung mittlerweile soweit ausgehöhlt worden, daß nur noch vier bis fünf Prozent aller Asylsuchenden auf dem Verwaltungswege und nach Schätzungen noch einmal dieselbe Anzahl im Gerichtsverfahren als asylberechtigt anerkannt werden. Etwa 7o Prozent werden letztinstanzlich abgelehnt. Viele dieser Asylsuchenden wären jedoch bei einer Rückkehr in ihr Heimatland gleichwohl aus den unterschiedlichsten Gründen gefährdet. Deshalb wird auch den meisten dieser Menschen der weitere Aufenthalt in der Bundesrepublik aus rechtlichen, humanitären, politischen oder verfahrenstechnischen Gründen gewährt.
Weil offensichtlich eine politische Verfolgung oder sonstige erhebliche Gefährdung im Heimatland vorgelegen hat, wurden in der Vergangenheit ganze Gruppen von Flüchtlingen (z. B. Tamilen, Libanesen, Christen und Yeziden aus der Türkei oder auch Roma aus Jugoslawien) durch Ländererlasse vor Abschiebung geschützt. Aber diese Bleiberechtserlasse sind den restriktiven Bestimmungen des neuen Ausländerrechts und der in unserem Land zu beobachtenden allgemeinen Tendenz der verstärkten Verdrängung und Abwehr von Flüchtlingen weitgehend zum Opfer gefallen.
Wenn nicht von einheimischen Initiativen und Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden geholfen wird, wird die Abschiebung immer häufiger das Schicksal von Flüchtlingen sein. Kirchenasyl ist in diesen Fällen oft die letzte Möglichkeit, zu intervenieren.
Die Frage danach stellt sich in der Regel dann, wenn alle anderen juristischen Mittel ausgeschöpft sind. Zum Kirchenasyl wird sich eine Gemeinde erst entschließen, wenn sie vorher bereits Erfahrungen mit Flüchtlingen und ihren Problemen gesammelt und wenn sie sich mit den theologischen und humanitären Aspekten der Flüchtlingsproblematik auseinandergesetzt hat.

Was ist Kirchenasyl ?
Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in den Räumen einer Kirchengemeinde, dessen ausschließliche Absicht darin besteht, Schutz vor Abschiebung zu gewähren, um dadurch inhumane und menschenrechtswidrige Härten für die betroffenen Menschen zu vermeiden, oder um sie vor Gefahr für Leib und Leben im Rückkehrland zu bewahren. Es sind also zwei Beweggründe, die für ein Kirchen asyl im Falle einer Abschiebung entscheidungsrelevant sein können.

Im ersten Fall handelt es sich darum, daß durch Abschiebung etwa Familien dauerhaft getrennt werden sollen, daß durch langjährigen Aufenthalt eine soziale Verfestigung und Integration stattgefunden hat, die für die hier geborenen Kinder nicht ohne schwere Schäden aufgelöst werden kann, oder daß bei schweren physischen und psychischen Erkrankungen nur in Deutschland eine erfolgversprechende medizinische Behandlung, Therapie oder Rehabilitation möglich erscheint.

Im zweiten Fall erstreckt sich die Gefährdung für Leib und Lebenvon der unmittelbaren Gefahr physischer Gewalt durch den Heimatstaat über Lebensgefährdung durch Kriegs- und Bürgerkriegseinwirkungen bis hin zu lebensbedrohlicher Gefährdung durch fehlende soziale und ökonomische Lebensgrundlagen.
Kirchenasyl setzt immer eine Gewissensentscheidung voraus, deren Ergebnis von der Überzeugung bestimmt ist, daß die Würde und die Lebensrechte einzelner Menschen durch staatliches Handeln in bedrohlicher Weise verletzt oder eingeschränkt werden sollen. Kirchenasyl setzt keine anderen Rechtsnormen als die in der Verfassung und im internationalen Recht geltenden, aber es unterstellt, daß auch staatliches Handeln unter Einhaltung des Legalitätsprinzips im Einzelfall fundamentale Rechtsnormen mißachten kann.
Die Kirchengemeinde, die Kirchenasyl gewährt, will nichts anderes als einen Zeitaufschub, damit alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft und alle Informationcn ausgewertet werden. Sie will also letztlich nichts anders, als daß geltendes Verfassungsrecht, in dessen Mittelpunkt die Wahrung der Menschenwürde steht, zur vollen Durchsetzung gelangt. Soweit damit aus Gewissensgründen ein Verstoß gegen einzelne gesetzliche Bestimmungen verbunden ist, werden die für die Kirchengemeinde handelnden Personen bereit sein müssen, dafür die volle Verantwortung zu tragen. Dieses stellt das staatliche Gewaltmonopol nicht in Frage; es bedeutet auch keinen Anspruch auf rechtsfreie Räume im Bereich der Kirche; aber es ist eine kräftige Anfrage an das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit staatlichen Vollzugshandelns.

Darin sind sich die Kirchenasyl gewährenden Kirchengemeinden und ihre einzelnen Mitglieder mit der ganzen Evangelischen Kirche in Deutschland einig, in deren Denkschrift über „Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie“ (1985) unter anderem die Sätze zu finden sind:
„Grundelemente des freiheitlichen demokratischen Staates sind Achtung der Würde des Menschen, Anerkennung der Freiheit und der Gleichheit. Daraus folgt das Gebot politischer und sozialer Gerechtigkeit. Der Gedanke der Menschenwürde ist inhaltlich eine Konsequenz der biblischen Lehre von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen als Geschöpf Gottes.“

„Der von Gott gegebene Auftrag an jeden Staat ist es demnach, Recht zu schützen, Frieden zu wahren, dem Bösen zu wehren und das Gute zu fördern.“
„Damit ist die Möglichkeit von Gewissenskonflikten nicht ausgeschaltet. Das Gewissen kann in Widerspruch zu staatlichen Regelungen und Maßnahmen geraten. Auch ein Handeln unter Berufung auf die Gewissensfreiheit findet am Recht eine Grenze; auch gegen den auf Grundlage eines individuellen Gewissenskonflikts begangenen Rechtsverstoß wendet der Staat seine Gesetze an. Ein solcher Gewissenskonflikt zwingt aber auch die staatlichen Organe zu der gewissenhaften Überprüfung, ob die angewandte staatliche Regelung wirklich erforderlich und verhältnismäßig ist. Keine rechtliche Regelung kann ausschließen, daß ein Gewissen durch Gottes Wort so gebunden ist, daß es in solche Konflikte kommt. Die Kirche wird einem so gebundenen Gewissen ihren Beistand nicht verweigern.“
Aus strafrechtlier Sicht ist dazu zu sagen, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Wertmaßstäbe setzende Kraft entfaltet und daher von der Verfassung ein „Wohlwollens-angebot“, gegenüber Gewissenstätern besteht. Materiell stellt Kirchenasyl, wenn überhaupt, Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Aus-ländergesetz dar.
Trotz vielhundertfachen Kirchenasyls in den zurückliegenden zehn Jahren hat es bisher in keinem Fall eine rechtskräftige Verurteilung deswegen gegeben, jedoch in Einzelfällen die gewaltsame Festnahme von Flüchtlingen in Kirchenräumen sowie die Androhung und auch in Nürnberg - Verhängung von Geldbußen.

Fragen vor der Entscheidung, Flüchtlinge in der Gemeinde aufzunehmen
Bevor die Gemeindeversammlung oder das Presbyterium im konkreten Einzelfall die Gewährung von Kirchenasyl beschließt, sollten vorher wichtige Fragen geklärt oder zumindest besprochen worden sein.
Eine Gemeinde, die sich ernsthaft mit dem Schutz für Flüchtlinge auseinandersetzt, wird ihre Entscheidung, Asyl zu gewähren, zwar nicht von der restlosen Vorabklärung aller Einzelheiten abhängig machen. In den Fällen bisher gewährten Kirchenasyls hat sich auch für die jeweiligen Initiatoren und Aktiven ein vermutlich kaum geahntes Engagement und Solidaritätsgefühl entwickelt. Aber Gemeindeversammlung und aktiv Beteiligte sollten sich über Voraussetzungen, Ziel, Durchführung und Konsequemzen der Aktion von vornherein soweit wie möglich im klaren sein :


Fragen zum Ziel des Kirchenasyls
Das Ziel, das mit dem Kirchenasyl erreicht werden soll, sollte so genau wie möglich definiert sein. Die Formel „Stoppt die Abschiebung!“ genügt im Einzelfall nicht.

Ob symbolische oder tatsächliche Schutzgewährung: Die Gemeinde wird sich in der Regel für ein offenes demonstratives Verfahren entscheiden. Sie demonstriert mit der Gewährung von Unterkunft in Kirche oder Gemeindehaus für den Schutz des bedrohten Lebens und für das Ernstnehmen der Angst des Flüchtlings vor Schikanen, Strafen oder unsäglichen Lebensbedingungen bei der Heimkehr. Einige, möglichst viele Gemeindemitglieder betreuen die Flüchtlinge, um deutlich zu machen, daß mit der hier beabsichtigten Abschiebung Unrecht geschieht. Sie drücken damit aus: Wir geben gewaltlos Schutz und erinnern an Gottes höheres Recht, indem wir uns hier in der Kirche augenfällig mit den Flüchtlingen solidarisieren.
Die Gemeinde singt, betet möglicherweise jeden Abend Gottesdienst und lädt zu anderen Gemeindeveranstaltungen in Gegenwart der Flüchtlinge ein und gibt Polizei, Behördenvertretern und Journalisten offen Auskunft darüber, warum hier ziviler Ungehorsam stattfindet, unter Berufung auf Gottes Barmherzigkeit und Gebot, in Kenntnis der Gesetzeslage und der tatsächlichen Lebensumstände und Erfahrungen der Flüchtlinge in ihrem Heimatland. Die Gemeinde appeliert an die Öffentlichkeit, insbesondere an die Behörden und die politischen Institutionen und Parlamente, hier die Menschenrechte nicht durch gewaltsame Abschiebung zu verletzen. Daneben sind folgende Fragen zu klären :

 

Organisatorische Fragen

Fragen zur Betreuung der aufgenommenen Flüchtlinge

Konsequenzen des Kirchenasyls

Ebenso wie über Ziel und organisatorische Durchführung sollte sich die Gemeinde über die möglichen Konsequenzen ihres Kirchenasyls im klaren sein. Die Konsequenzen können natürlich nicht „geplant“ werden, eine vorausschauende Durchführung der Aktion wird jedoch Reaktionen und Folgen für das eigene Handeln bedenken und mögliche Gegenstrategien entwickeln.

Die Beschlüsse der Gemeinde, wenn sie kirchenrechtlich ordnungsgemäß erfolgt sind, bedürfen keiner Zustimmung oder Genehmigung durch die Kirchenleitung.
Trotz der „Autonomie“ der evangelischen Kirchengemeinden in Glaubensfragen dürfte die Haltung kirchlicher Leitungsorgane auf die jeweilige Gemeinde und ihre Mitglieder nicht ohne Einfluß bleiben.
Auch hier kommt es letztlich wieder darauf an, wie überzeugend die Gemeinde ihre Asylentscheidung verwirklicht und nach außen vertreten kann.


Nachbereitung
Wie auch immer eine Aufnahme ausgegangen ist, die Gemeinde sollte sich mit dem Ergebnis ihres Kirchenasyls gründlich befassen :


Nicht selten, selbst bei Mißerfolg, hat sich in der Gemeinde eine Dynamik und Aktivität entwickelt, die spürbar positive Impulse in das gesamte Gemeindeleben gebracht hat: Gemeindemitglieder, von denen man es nicht erwartet hätte, haben sich beteiligt und solidarisch erklärt. Flüchtlingsarbeit und Flüchtlingssolidarität ist künftig originärer Bestandteil des Gemeindelebens.
Umgekehrt kann sich, bei negativem Verlauf der Aktion, bei den aktiv Beteiligten Frustration ausbreiten, die die weitere Flüchtlingsarbeit der Gemeinde gefährdet. Dies muß aufgearbeitet und nach Möglichkeit von anderen Gemeindemitgliedern aufgefangen werden. Kritik an möglicherweise falschem Vorgehen darf nicht zur „Demontage“ der sich redlich Mühenden führen.
Die große Mehrheit der Kirchenasyle ist positiv ausgegangen. Dies zeugt von der Ernsthaftigkeit der Bemühungen der beteiligten Kirchengemeinden und dem hohen Maß an Verantwortungsbereitschaft. Es ist ein Zeichen dafür, daß das Instrument „Kirchenasyl“ nicht leichtfertig und beliebig angewendet wird, sondern nur in solchen Fällen, in denen begründete Aussicht besteht, durch intensive Aufklärung und Information in der Öffentlichkeit sowie bei Politikern und Behörden einen Meinungswechsel und eine andere Entscheidung herbeizuführen.