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Menschen, die zwischen 1997 und 1998 nach ihrer Abschiebung in die Türkei zu Schaden gekommen sind
(Quelle:HANDBUCH DER ASYLARBEIT, ein Vernetzungs-Handbuch für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren, Herausgeber: Dankwart und Angelika von Loeper, VON LOEPER LITERATURVERLAG)
Welches Schicksal abgeschobene Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern erleiden, wird nur in den seltensten Fällen bekannt. Bundesdeutsche Behörden interessieren sich dafür nicht. Nachrichten gibt es am ehesten von Flüchtlingen, die über längere Zeit in der Bundesrepublik waren und denen es gelungen war, stabile Kontakte zu Deutschen oder hier niedergelassenen MigrantInnen zu knüpfen. Die im folgenden dokumentierten Fälle beziehen sich nur auf einen Zeitraum von zwei Jahren und nur auf die Türkei. Sie stammen aus zwei unterschiedlichen Quellen. Zum einen wurden sie von der Konferenz der AusländerreferentInnen der evangelischen Kirche in Deutschland zusammengetragen und in der Broschüre Soll ich meines Bruders Hüter sein? Fünf Jahre neues Asylrecht veröffentlicht. Zum Teil haben wir sie einer Dokumentation von Amke Dietert-Scheuer entnommen, die diese in Zusammenarbeit mit türkischen Menschenrechtsgruppen erstellt hat. In beiden Quellen sind die seit 1994 bekannt gewordenen Fälle gesammelt.
Am 26.02.1997 wurde der Kurde Abdulhalim Sis in die Türkei abgeschoben. Die Maschine landete um 2.12 Uhr in Istanbul. Bei einem Zwischenstop in Ljubljana meldete er sich telefonisch bei Verwandten. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Nachfragen bei den türkischen Sicherheitskräften blieben ergebnislos. Herr Sis mußte seine hochschwangere Frau und vier Kinder in der Bundesrepublik zurücklassen. Vor seiner Abschiebung beteuerte er mehrfach, daß gegen ihn in der Türkei ein Haftbefehl bestehe. (Quelle: BAG)
Am 10.06.1997 wurde Osman Akgün aus Nizip von München aus abgeschoben. Ein deutscher Journalist interviewte ihn am 30.08.1997 in Gaziantep. Bei seiner Abschiebung, sollen BGS-Beamte verhindert haben, daß inkriminierendes Material (ein Schlüsselbund mit MED-TV-Emblem und ein Telefonbuch von Heyva-Sor) aus dem Gepäck entfernt wurde. Dafür wurde er in Istanbul zwei Tage lang unter Stockschlägen auf Rücken und Fußsohlen verhört. Ein Attest aus seiner Heimatstadt vom 18.06.1997 stellt Schürfwunden und blaue Flecken auf dem Rücken fest. Er wurde für einen Monat krank geschrieben. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 13.06.1997 wurde Aligül Sahindal mit seiner Tochter aus Deutschland abgeschoben und nachts gegen 2 Uhr der türkischen Polizei überstellt. Nach sieben Stunden bei der Flughafenpolizei wurde er der Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus überstellt. Seine Tochter wurde nach drei Tagen freigelassen. Nach eigenen Angaben wurde Aligül S. in der Polizeihaft Mißhandlungen wie beständigen Schlägen, Beschimpfungen, Ziehen an den Haaren und Beleidigungen ausgesetzt. Man habe ihn aufgefordert, für die Polizei als Spitzel zu arbeiten. Die ganze Zeit habe er in einem stockdunklen Verlies zugebracht und sei völlig erschöpft. Nachdem Aligül S. zunächst 26 Tage verschwunden blieb, wurde er am 10.07. von Verwandten nach einem anonymen Hinweis in einer psychiatrischen Anstalt gefunden. An das Vergangene habe er sich nur noch lückenhaft erinnern können, berichtet eine deutsche Freundin der Familie, die sich in die Suche eingeschaltet hatte und in die Türkei geflogen war. Den Verwandten war ebenso wie einem Anwalt des Istanbuler Menschenrechtsvereins am Tage nach der Abschiebung von der Flughafenpolizei Istanbul versichert worden, daß Ali S. und seine Tochter noch am Tag der Rückkehr freigelassen worden seien. Aligül Sahindal wandte sich am 6. August 1997 an den Menschenrechtsverein in Istanbul. Er hat am 14.09.1997 die Türkei erneut verlassen. Am 26.01.1998 entschied das VG Saarlouis, daß der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 22.12.1997, mit dem die Durchführung eines erneuten Asylverfahren abgelehnt wurde, aufzuheben sei. (Quelle: Türkischer Menschenrechtsverein, FR, Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 23.07.1997 erfolgte die Abschiebung von Herrn und Frau Alptekin zusammen mit fünf von sechs Kindern. Ahmet Alptekin (40) und seine Ehefrau Seffine Alptekin (37) stammen aus dem Dorf Sivrice (zu Kurdisch Dalin) im Kreis Midyat der Provinz Mardin. Sie waren 1994 nach Deutschland geflohen. Die Kinder kamen noch am Abend frei. Frau Alptekin wurde wegen des Vorwurfs der Unterstützung der PKK vor ihrer Ausreise befragt. Ahmet Alptekin wurde nach 2stündigem Aufenthalt am Flughafen mit dem Auto zu einem ihm unbekannten Ort gebracht. Bei verbundenen Augen wurde er unter Schlägen beschuldigt, die PKK unterstützt zu haben. Frau Alptekin wurde gegen Mittag und Herr Alptekin gegen 18 Uhr freigelassen, evtl. weil ein Freund 5000 Mark für die Freilassung der Familie bezahlt hatte. Am nächsten Tag begab sich die Familie in ihr Heimatdorf. Am 31. Juli wurde Herr Alptekin auf dem Weg in die Kreisstadt von Dorfschützern und Angehörigen eines Spezialteams festgenommen. In ersten Verhören, in denen er geschlagen wurde, wurde ihm gesagt, daß er angezeigt worden sei. Später wurde Herr Alptekin zu einem anderen Ort gefahren, an dem er trotz Mißhandlungen und Drohungen kein Geständnis ablegte. Zwei Nächte verbrachte Herr Alptekin an diesem Ort, bevor er wieder zum ersten Ort der Festnahme gebracht wurde. Dieses Mal wurde er an ein Kreuz gebunden und aufgefordert, zu gestehen, die Guerilla unterstützt zu haben. Schließlich fiel er in Ohnmacht. Es folgten weitere Verhöre, allerdings ohne Kreuzigung. Die ganze Zeit waren ihm die Augen verbunden, er war teilweise entkleidet und verspürte beim Erwachen aus der Ohnmacht ein Brennen im ganzen Körper. Am 11. Tag nach seiner Festnahme wurde Herr Alptekin freigelassen, nachdem der Freund in Istanbul die Summe von 7.000.- DM bezahlt hatte. Herr Alptekin ging nicht mehr nach Hause, sondern gleich nach Istanbul. Später begab sich die gesamte Familie nach Istanbul und kam zwischen Oktober und Dezember 1997 wieder nach Deutschland. Am 21.07.1998 wurde die Familie durch das VG Minden als Asylberechtigte anerkannt. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 20.08.1997 wurde der Kurde Ahmet Karakus von Deutschland abgeschoben. Am 06.11.1997 wurde er wegen seiner politischen Aktivitäten in Deutschland vom Staatssicherheitsgericht Izmir nach § 169 TStGB zu 3 Jahren und 9 Monaten schwerem Gefängnis verurteilt. Die Anklage gegen ihn war möglich geworden, weil deutsche BGS-Beamte bei der Abschiebung ihren türkischen Kollegen einen Koffer mit belastendem Material gegen Karakus übergeben hatten. In dem Koffer befanden sich u.a. der handschriftliche Asylantrag Karakus, Spendenquittungen an die ERNK und Fotos von der Kurdistan-Demonstration am 26.04.1997 in Düsseldorf. Die Aussage Karakus, er habe sich nur wegen seines Asylverfahrens politisch betätigt, hielt das Gericht für wahrheitswidrig und nicht überzeugend. Der Sohn von Ahmet Karakus, Kadir, wurde Ende 1997/Anfang 1998 nach Istanbul abgeschoben. Nach Informationen des türkischen Menschenrechtsvereins wurde er zwei Tage festgehalten und geschlagen. (Quelle: BAG)
Im September 1997 wurden Habip und Hazar Demir mit 6 Kindern aus Niedersachsen abgeschoben. Nach Berichten der damaligen Landtagsabgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen, Heidi Lippmann-Kasten, über ihren Besuch in Istanbul hätten Verwandte die Kinder in Empfang genommen, während die Eltern Habip und Hazar Demir auf dem Istanbuler Flughafen verhaftet worden seien. Herr Demir sei dann gleich zu einer anderen Polizeidienststelle gebracht und verhört worden. Dabei hätten Polizisten den Kurden an den Füßen aufgehängt und auf die Fußsohlen geschlagen. Frau Lippmann-Kasten selbst habe die Narben auf den Sohlen und an den Gelenken gesehen. Nach zwei Tagen seien die Eheleute freigekommen, sie befürchteten jedoch die neuerliche Festnahme.
Am 31.10.97 wurde der Kurde Halil Ibrahim Cicek (30) von Hamburg aus in die Türkei abgeschoben. Der Menschenrechtsverein in Istanbul fand heraus, daß Herr Cicek vom Flughafen der Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus überstellt wurde. Hahil Ibrahim Cicek war zuletzt im Juli 1995 in die Bundesrepublik gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Aufgrund von erfolglosen Vorverfahren, Widersprüchen im Vortrag und der Verstrickung in BTM-Delikte hatte sich das mit seiner Asylklage befaßte VG Dresden am 06.10.97 gegen eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung ausgesprochen. Eine Stellungnahme von amnesty international vom 24.09.97, in der es u.a. heißt: Er (Herr Cicek) dürfte dem Verdacht der Unterstützung einer bewaffneten Bande ausgesetzt sein ... Aufgrund der konkret drohenden Folter wendet ai sich gegen eine zwangsweise Rückführung, hatte das Gericht als wenig überzeugend abgetan. Am 02. November wurde Herr Cicek zum SSG Istanbul gebracht und auf freien Fuß gesetzt. Sein weiteres Schicksal bleibt ungewiß. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 29.11.1997 wurde der 1967 in der Provinz Bingöl geborene Abdurrahman Kilic abgeschoben. Er wurde nach 4 Stunden Verhör am Flughafen freigelassen und ging nach Diyarbakir. Als er dort am 6. Dezember einen Bus nach Bingöl besteigen wollte, wurde er festgenommen und bis zum 14. Dezember von der politischen Polizei in Bingöl verhört. Abdurrahman Kilic schilderte seinem Anwalt, daß er bei den Verhören splitternackt ausgezogen wurde, ihm wurden Stromstöße (u. a. an seinen Genitalien) gegeben, er wurde geschlagen, beschimpft und bedroht, daß nahe Angehörige (z.B. seine Ehefrau) gefoltert würden, wenn er nicht Angaben zu (mindestens 6) PKK-Militanten in Bingöl und/ oder der Bundesrepublik Deutschland mache. Er wurde so schwer gefoltert, daß er bei der Vorführung vor den Staatsanwalt am 14.12. nach Augenzeugenberichten nicht mehr stehen konnte. Am 31.12.1997 wurde gegen Herrn Kilic Anklage vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir erhoben. Die Anklage wirft ihm u.a vor, in Deutschland verbotene Gruppierungen unterstützt zu haben, in Berlin Bücher und Zeitschriften für die PKK verkauft zu haben, sich an vier Veranstaltungen der Organisation beteiligt und ihr dabei 3000.- DM an Unterstützung zukommen gelassen zu haben. Die Anklage stützt sich auch hier auf die Aussage eines Denunzianten, Foltergeständnisse und abgehörte Telefongespräche. Sein türkischer Rechtsanwalt Firat Anli schreibt in einer Stellungnahme, daß die Festnahme Kilics jeder juristischen Grundlage entbehrt. Gegen Herrn Kilic wurde ein Prozeß eröffnet und der Haftbefehl aufrechterhalten. (Quelle: Niedersächsischer Flüchtlingsrat, Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 15.01.1998 wurde Mehmet Ali Akbas (32) aus Urfa/ Viransehir nach rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages in die Türkei abgeschoben. Nach seiner Abschiebung wurde er in Istanbul ca. 9 Stunden festgehalten und verhört. Unter der Auflage, daß er Istanbul sofort verlassen sollte, wurde er entlassen. Herr Akbas begab sich daraufhin zum Busbahnhof, da er zu seinen Verwandten nach Urfa fahren wollte. Dort wurde er von Zivilbeamten erneut festgenommen. 8 Tage lang wurde er intensiv verhört und gefoltert. Nach Darstellung von Herrn Akbas wurden bis zu seiner Freilassung am 23. Januar folgende Foltermethoden angewandt: schwere Prügel, Schläge mit Fäusten, Fußtritte, kaltes, unter Hochdruck gespritztes Wasser, Elektroschocks und Nahrungsentzug. Die Verhöre bezogen sich u. a. auf Fragen nach Verwandten und deren Aktivitäten für die PKK. Die Sicherheitskräfte hielten ihm auch vor, sich bei einer Besetzung des türkischen Konsulats beteiligt zu haben. An dieser Konsulatsbesetzung hat Herr Akbas am 24.06.1993 teilgenommen. Die Personalien wurden dabei von der Polizei aufgenommen. Auf einen Strafantrag des Konsulats hin leitete die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen die Demonstranten ein, das später eingestellt wurde. Ungeklärt ist, wie die türkischen Behörden Kenntnis von den Personalien der Teilnehmer erhalten haben. Eventuell hat das Konsulat in dem Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragt und erhalten. Möglich ist, daß das Konsulat durch eigene Recherchen Kenntnis von den Personalien der Betroffenen erhalten hat. Eine Rolle könnte auch der deutsch-türkische Strafnachrichtenaustausch gespielt haben. Aus den Schreiben des Justizministeriums vom 08.08.1997 und des Generalbundesanwalts vom 27.06.1997 an das VG Gießen geht hervor, daß zwischen Deutschland und der Türkei ein regelmäßiger Strafnachrichtenaustausch über abgeschlossene Straf- und eingeleitete Ermittlungsverfahren stattfindet. Herr Akbas wurde schließlich freigelassen, nachdem er sich bereit erklärt hatte, mit den türkischen Behörden zusammenzuarbeiten. Für die erlittene Folter liegen Belege vor: Akbas wandte sich nach seiner Freilassung an das Gesundheitsamt in Viransehir, um sich untersuchen zu lassen. Der Amtsarzt, Dr. Mustafa Vurgun, attestierte zahlreiche Verletzungen, Schürfungen und Prellungen, die von der erlittenen Folter herrühren, und schrieb Herrn Akbas 15 Tage krank. Seiner Ehefrau sendete Herr Akbas Fotos, auf denen Narben am ganzen Körper zu sehen sind. Zudem wandte sich Herr Akbas an die HADEP in Diyarbakir. Diese stellte Kontakt zu dem Vorstandsmitglied der HADEP, RA Firat Anli, her. Laut Rechtsanwalt Anli befindet sich Herr Akbas, der sich zur Zeit aus Angst vor einer erneuten Inhaftierung versteckt hält, in Lebensgefahr. Frau Akbas tauchte mit ihren Kindern nach der Abschiebung ihres Mannes unter. Im Februar 1998 erlitt sie eine Fehlgeburt. Aus Angst vor einer Inhaftierung ließ sie sich zu spät ins Nienburger Krankenhaus bringen. Derzeit wird sie, bis zur Entscheidung über ihren am 25.02.1998 gestellten Folgeantrag, geduldet. Am 13.5.1998 wurde bekannt, daß der Vertrauensarzt der deutschen Botschaft Ankara die Folterungen bestätigt hat. Die Bundesrepublik Deutschland erlaubte daraufhin Herrn Akbas die Wiedereinreise nach Deutschland. (Quelle: Tagesthemen; verschiedene Tageszeitungen, Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 23.02.1998 wurde Imam Genlik, der aus dem Kreis Karakocan in der Provinz Elazig stammt, aus Hamburg abgeschoben. Vor der Abschiebung hatte die türkische Botschaft in Bonn auf Anfrage beim türkischen Konsulat in Hamburg mitgeteilt, daß Herrn Genlik in der Türkei keine Strafverfolgung drohe. Gleichzeitig erkundigte sich die Botschaft aber nach dem geplanten Abschiebetermin. Ob eine Mitteilung erfolgte, ist nicht bekannt. Allerdings soll laut Presseberichten seine Akte von der deutschen Polizei an die türkische Polizei am Flughafen in Yesilköy (Istanbul) übergeben worden sein. Dort wurde er drei Tage lang festgehalten und zu seinen Verbindungen zu kurdischen Institutionen in Deutschland befragt. Durch Schläge wurde ihm ein Zahn herausgebrochen und seine Lippe platzte auf. Nach seiner Freilassung versuchte Imam Genlik, in seinen Heimatort Karakocan zu gelangen. Am 15. April 1998 wandte er sich an den IHD Istanbul und berichtete, er sei am 19. März auf dem Weg nach Karakocan bei einer Straßenkontrolle festgenommen und 6 Tage in Polizeihaft gehalten worden. Bei verbundenen Augen wurde er gefoltert: Er erhielt Stromstöße, man versuchte, ihn zu erdrosseln, er wurde der Bastonade (falaka) unterzogen, verprügelt und ihm wurden die Hoden gequetscht. Infolge der Folter hatte er Frakturen am Schädel und auch seine Hüfte war in Mitleidenschaft gezogen. Daraufhin versuchte Imam Genlik erneut zu fliehen. Am 29. Mai 1998 wurde er am Flughafen Adnan Menderes (Izmir) festgenommen und sieben Tage lang bei der politischen Polizei festgehalten. Der zweite Fluchtversuch brachte ihn bis nach Bukarest (Rumänien). Das Bundesministerium des Inneren verweigert jedoch die rechtlich notwendige Genehmigung für die Ausstellung eines Paßersatzpapieres. Nach monatelangem Aufenthalt in Rumänien, was für Imam Genlik, der durch die Folter bereits schwer traumatisiert war, eine weitere erhebliche psychische Belastung darstellte, wurde er dort als politischer Flüchtling anerkannt. Mit dem Konventionspaß konnte er in die Bundesrepublik einreisen und erhielt in Hamburg eine Aufenthaltsbefugnis. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Mitte März 1998 wurde Süleyman Yadirgi als erster Kurde aus einem Kirchenasyl abgeschoben. Er soll nach Informationen des IHD Istanbul nach seiner Ankunft drei Tage lang bei der Polizei festgehalten worden sein. Er kam im Mai 1998 in die Bundesrepublik zurück und wurde bei seiner erneuten Asylantragstellung am 25. Mai beim Bundesamt in Köln sofort in Abschiebehaft genommen. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 26.03.1998 wurde der 16-jährige Mehmet Huley Bat abgeschoben. Verwandte, die ihn am Flughafen abholen wollten, sahen, daß er von Zivilbeamten abgeführt wurde. Die Polizei verlangte später 5000.- DM für die Freilassung, die die Familie aber nicht aufbringen konnte. Deshalb haben sie nichts mehr von ihrem Sohn gehört. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 05.06.1998 kehrte Hüzni Almaz, der 1994 nach Deutschland gekommen war, nach erfolglosem AsvIverfahren und Androhung der Abschiebung in die Türkei zurück. Er ging zu seiner Mutter und seinen zwei Geschwistern in einem Dorf des Kreises Kiziltepe (Provinz Mardin). Herr Almaz besuchte nach eigenen Angaben am 19.07.1998 das Grab seines Vaters in einem Dorf des Kreises Derik und war bei einem Dorfschützer zu Gast. Dieser zeigte ihn bei der Gendarmerie an. Auf der Gendarmeriewache wurde Herr Almaz Verhören über seine Aktivitäten in der Bundesrepublik unterzogen. In einem am 21.07.1998 im Gefängnis verfaßten Schreiben berichtete er, er sei jeglicher Form von unmenschlicher Behandlung unterworfen worden und habe seine Aussage mit verbundenen Augen unterschreiben müssen. Nach dem Protokoll der Staatsanwaltschaft vom 20.07.1998 räumte Herr Almaz ein, sich an Aktivitäten der PKK in Deutschland beteiligt zu haben, um als asylberechtigt anerkannt zu werden. Er habe an Demonstrationen, Plakatieraktionen, Autobahnbesetzungen und Schulungen teilgenommen. Des weiteren habe er bei kurdischen Unternehmern in der Bundesrepublik zusammen mit anderen Gelder für die PKK gesammelt. Sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch vor dem Haftrichter nannte Herr Almaz eine Reihe von Namen jener Personen, die als PKK-Aktivisten ihn zu diesen Tätigkeiten angehalten haben sollen. Darunter ist auch der Name seiner Frau Kinni Almaz. Herr Almaz wurde in Untersuchungshaft genommen und befindet sich trotz seiner Beschwerde gegen die Haftanordnung noch immer in Haft. In der Anklageschrift vom 10.08.1998 wird Herrn Almaz Verstoß gegen § 169 des türkischen Strafgesetzes, d.h. die Unterstützung einer bewaffneten Vereinigung, zur Last gelegt. Der Prozeß gegen Herrn Almaz hat am 29. September 1998 vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir begonnen. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
Am 13.07.1998 wurde der 1980 geborene Osman Demir von Frankfurt aus nach Istanbul abgeschoben. Über Beziehungen und Bestechung soll ihm eine unproblematische Einreise gelungen sein. Osman Demir, der vor seiner Flucht im Jahre 1994 als Jugendlicher im Alter von 13-14 Jahren PKK-Kämpfer gewesen sein soll, konnte sich nach der Rückkehr ein paar Wochen bei Verwandten in Mersin und Mardin aufhalten, bevor er zu seinem Vater in das Dorf Düzova (kurdisch: Hoser), ca. 10 km von Cizre (Provinz Sirnak) entfernt, zurückkehrte. Schon nach 2 Tagen bekam der Vater Angst, daß die Ankunft seines Sohnes zu einer Razzia in seinem Haus führen könnte. Er ließ sich von dem Anführer der Dorfschützer in Düzova, Tahir Güven, eine Garantieerklärung für die Sicherheit seines Sohnes geben und übergab ihn den Sicherheitskräften. Osman Demir wurde in Cizre und Sirnak verhört. Anfang September 1998 begann sein Prozeß vor dem Staatssicherheitsgericht Diyarbakir. (Dokumentation Amke Dietert-Scheuer)
(Quellen: Soll ich meines Bruders Hüter sein? Fünf Jahre neues Asylrecht. Gedenken an Flüchtlinge, die schutzlos blieben oder durch Abschiebung zu Schaden kamen. Eine Dokumentation der Konferenz der Ausländerreferentinnen und Ausländerreferenten der Gliedkirchen der EKD und ihrer Werke, Kirchenamt der EKD, Abt. 212, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Juni 1998; Dokumentation von Abschiebefällen, zusammengestellt von Amke Diertert-Scheuer, Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flüchtlinge der GAL Hamburg)